Wir beraten unsere Mandanten in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten – Rechtsanwalt Ludwig Havighorst war einer der ersten Fachanwälte für Verkehrsrecht in Deutschland und berät und vertritt unsere Mandanten außergerichtlich und gerichtlich mit seinem gesamten Erfahrungsschatz.

Dies umfasst unter anderem die Bereiche

Verkehrsunfallrecht

Im modernen Straßenverkehr kommt es aufgrund der vielen Verkehrsteilnehmer regelmäßig zu Verkehrsunfällen. In Deutschland passieren jedes Jahr zu über 2,6 Millionen Unfällen, über 300.000 davon mit Personenschaden. Die damit verbundenen Einbußen sind enorm, denn oftmals zieht ein solches Ereignis zahlreiche Konsequenzen nach sich.

Vor allem die mentalen Auswirkungen und die Verletzungsfolgen können enorm sein – umso anstrengender ist es, wenn man sich anschließend auch noch um die komplizierte wirtschaftliche Abwicklung mit Unfallgegnern und Versicherungen kümmern muss. Noch dazu kann die Frage, welcher Beteiligte den Unfall verursacht hat, höchst streitig sein, sodass die Problembewältigung für einen juristischen Laien nicht machbar ist. Regelmäßig wird auch die Polizei ermitteln und prüfen, ob möglicherweise sogar eine Straftat begangen wurde. Es ist bekannt, dass die Haftpflichtversicherungen der Autofahrer stets versuchen werden, die Abwicklung möglichst lange hinauszuzögern und möglichst wenig Schadensersatz zu leisten.

Typischerweise weisen diese Versicherungen anfangs auch darauf hin, dass das Hinzuziehen eines Rechtsanwalts für die Schadensabwicklung nicht nötig sei. Das hat jedoch nur Nutzen für die Versicherung selbst, denn dadurch kann sie es vermeiden, auch für die Rechtsanwaltsgebühren aufkommen zu müssen und hat leichteres Spiel dabei, den Schadensersatz zu kürzen und die Zahlung hinauszuzögern. Im Rahmen von einer Verkehrsunfallabwicklung gibt es darüber hinaus auch noch viele weitere Dinge zu bedenken, etwa spezifische Abrechnungsfragen, besondere Schadenspositionen, Gutachterkosten, Reparaturkosten und welche Vorgehensweise am schnellsten zum Ziel führt.

Darum ist es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass ein Unfallgeschädigter aufgrund der komplexen Materie für die Abwicklung seines Unfallschadens einen Rechtsanwalt hinzuziehen kann, wobei die Kosten hierfür vom Unfallgegner bzw. von dessen Haftpflichtversicherung zu tragen sind, soweit dieser den Unfall verursacht hat.

Daher empfehlen wir zwingend die Hinzuziehung eines erfahrenen Rechtsbeistands – zögern Sie also nicht, uns zu kontaktieren. Im Rahmen unserer Tätigkeit als Rechtsanwaltskanzlei für Verkehrsrecht haben wir in 30-jähriger Praxis mehrere tausend Verkehrsunfälle erfolgreich abgewickelt.

Bußgeldbescheid und Fahrverbot

Der Bußgeldkatalog, der Ordnungswidrigkeiten bestraft, wurde zuletzt am 28. Juli 2021 verändert – mit drastischen Folgen für Autofahrer. So betrug die vorgesehene Strafe für eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von 21-25 km/h nach dem alten Bußgeldkatalog noch 80€ Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg. Mittlerweile hat sich die Strafe jedoch auf 115€ und 1 Punkt in Flensburg erhöht. Vergleichbare Verschärfungen finden sich im gesamten Bußgeldkatalog; alle Strafen wurden entsprechend angehoben und stellen teilweise drastische Sanktionen dar, die sich nicht selten in hohen Geldbußen und Fahrverboten manifestieren können.

Wenn zunächst ein Anhörungsbogen oder ein Bußgeldbescheid an einen Fahrer zugestellt werden, gilt es zügig zu handeln: Es muss unbedingt fristwahrend, also innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bei der zuständigen Behörde eingelegt werden, da ansonsten die Strafe nicht mehr angefochten werden kann.

Häufig lässt sich durch einen Einspruch im Rahmen einer Hauptverhandlung vor Gericht eine Verringerung der Strafe oder das Absehen vom Fahrverbot durch einen erfahrenen Rechtsbeistand erreichen. Möglicherweise kann aufgrund eines fehlerhaften Messprotokolls oder einer falschen technischen Umsetzung, etwa bei einer mobilen Geschwindigkeitsmessung durch die Polizei, die Strafe vollständig abgewehrt werden. Gerade für Arbeitnehmer und insbesondere für Berufskraftfahrer, die zwingend auf ihren Führerschein angewiesen sind, lohnt es sich deswegen, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen.

Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid erhalten haben, zögern Sie also nicht, uns umgehend zu kontaktieren! Selbstverständlich werden wir Ihnen auch bei hoher Arbeitsauslastung immer so zügig helfen, dass Ihre Interessen schnellstmöglich durchgesetzt werden.

Verkehrsstrafrecht

Nicht nur im Rahmen von Verkehrsunfällen kann es sein, dass eine Straftat begangen wurde. Besonders rücksichtsloses Fahrverhalten wird nämlich nicht nur mit einem Bußgeld bestraft, sondern als eine Straftat behandelt, sodass im Ernstfall eine Haftstrafe droht. Dazu gehört etwa das Fahren ohne Fahrerlaubnis, ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Trunkenheit im Verkehr, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder ein Kennzeichenmissbrauch.

Solche Verkehrsstraftaten sind nicht bloße Ordnungswidrigkeiten und werden nicht nur von einer Bußgeldbehörde verfolgt, sondern von der Staatsanwaltschaft. Es erfolgt eine Anklage oder der Erlass eines Strafbefehls. Bei einer Verurteilung werden regelmäßig neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe auch ein Fahrverbot und eine Entziehung der Fahrerlaubnis verhängt. Dies hat zur Folge, dass der betroffenen Person möglicherweise auf Jahre das Recht genommen ist, ein Kraftfahrzeug zu führen.

Für die meisten Menschen hat das weitreichende Konsequenzen: Es droht möglicherweise sogar der Verlust des Arbeitsplatzes und/oder soziale Isolation. Sollte es sich sogar um ein besonders schweres Vergehen im Straßenverkehr handeln, könnte die Strafe so hoch ausfallen, dass der Fahrer als vorbestraft gilt und ein Eintrag in das Bundeszentralregister erfolgt, was schlimmstenfalls dazu führt, dass zahlreiche Arbeitsplätze, für die man nicht vorbestraft sein darf, unerreichbar bleiben.

Im Rahmen einer strafrechtlichen Hauptverhandlung ist es einem erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht möglich, die Strafen abzumildern oder vollständig abzuwehren, sodass der Mandant seine Fahrerlaubnis behält und seine Mobilität durch das Autofahren nicht verliert. Es ist außerdem ratsam, einen erfahrenen Verteidiger hinzuziehen, da neben den strafrechtlichen Konsequenzen auch verwaltungsrechtliche Konsequenzen drohen: Nicht nur das Gericht kann einem Mandanten die Fahrerlaubnis entziehen, sondern auch die Fahrerlaubnisbehörde. Hier gilt es ebenfalls entsprechend zügig gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis vorzugehen, da andernfalls trotz eines gerichtlichen Freispruchs die Möglichkeit genommen werden kann, ein Kraftfahrzeug legal zu bewegen.

Des Weiteren gilt es auch, sich gegebenenfalls gezielt auf eine medizinisch-psychologische Untersuchung vorzubereiten, welche im Vorfeld vor der Entziehung einer Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde angeordnet werden kann. Eine solche Anordnung erfolgt oftmals dann, wenn aufgrund des Fahrverhaltens davon auszugehen ist, dass der Fahrer aufgrund von geistigen oder körperlichen Mängeln, also etwa bei Alkohol- oder Drogenmissbrauch oder Nervenkrankheiten, auch langfristig nicht in der Lage sein könnte, ein Kraftfahrzeug sicher im Straßenverkehr zu bewegen.

Kontaktieren Sie uns – wir beraten und vertreten Sie konsequent und wissen um die enormen wirtschaftlichen und psychischen Folgen, die mit einer solchen Belastungssituation einhergehen können.

KFZ-Kauf

Deutschland ist ein Autofahrerland. Voller Stolz blicken wir auf unsere jahrhundertelange Autotradition und greifen alltäglich auf unser gut ausgebautes Straßennetz zurück. Jährlich werden hierzulande ca. 10 Millionen Kraftfahrzeuge verkauft, wobei ungefähr 3-4 Millionen neuzugelassene Kraftfahrzeuge und 6-7 Millionen Gebrauchtwagen sind. Die rechtlichen Aspekte sind wegen der wirtschaftlichen Bedeutung deswegen genauso groß einzuordnen, wie die Verkäufe selbst: Hinter jedem Autoverkauf steht ein Kaufvertrag. Diesen Kaufvertragsprozess können wir durch Anfertigung eines individuell für den Einzelfall konzipierten Entwurfs und die Kooperation mit uns bekannten Sachverständigen und KFZ-Experten rechtssicher für unsere Mandanten absichern.

Doch Autokäufe sind nicht zuletzt durch den VW-Abgasskandal rechtlich in den Fokus gerückt. Idealerweise läuft ein Autokauf zwar reibungslos ab, doch sollte man einen Wagen mit Produktionsfehlern oder einen Gebrauchtwagen mit versteckten Mängeln kaufen, können die wirtschaftlichen Folgen weitreichend sein.

Beinahe immer wird der Verkäufer bzw. Hersteller behaupten, dass der Käufer selbst für den Schaden verantwortlich sei. Das ist nach deutschem Recht regelmäßig jedoch nicht der Fall. Denn im Rahmen eines Kaufvertrags erwirbt der Käufer grundsätzlich Gewährleistungsrechte, was bedeutet, dass er den Verkäufer in die Pflicht nehmen kann, sollte das Kraftfahrzeug einen Mangel aufweisen.

Im Rahmen solcher Konfliktsituationen kommt es oftmals zu komplizierten rechtlichen Fragestellungen, die eine genaue Abwägung der Vorgehensweise und Taktik unter Berücksichtigung der Beweislast erforderlich machen. Hierbei sind sich juristische Laien oftmals nicht über die Tragweite ihrer Äußerungen aber auch ihrer eigenen Rechte im Klaren, sodass die gut beratenen Verkäufer ihre Position ausnutzen können. Deswegen empfiehlt es sich, Rechtsrat bei uns zu suchen.

Darum beraten wir Sie gerne von Anfang an im Rahmen Ihres Autokaufs. Sollte sich ein Mangel zeigen, werden wir Ihre Rechte konsequent außergerichtlich und notfalls gerichtlich durchsetzen, wobei wir mit den aktuellsten Urteilen und der einschlägigen Rechtsprechung vertraut sind. Möglicherweise müssen auch im Rahmen eines Autokaufs Fristen beachtet werden – zögern Sie daher nicht, uns zeitnah bei Auftreten eines Problems zu kontaktieren. Nur so können Sie sicher sein, dass Ihre Interessen gewahrt werden.