Wir beraten unsere Mandanten in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten und vertreten dabei sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.
Fachanwalt für Arbeitsrecht: Rechtsanwalt Ralf Havighorst greift hierbei auf seine langjährige Berufserfahrung zurück und berät und vertritt unsere Mandanten außergerichtlich und gerichtlich.
Dies umfasst unter anderem die Bereiche
- Alle Arten von Kündigungen inklusive Abfindungsvereinbarungen
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Aufhebungsverträge
- Arbeitszeugnisse
- Rechtliche Probleme, die durch das Corona-Virus und dessen Folgen bedingt sind
- Abmahnungen
- Arbeitsverträge
- Lohn
- Mobbing am Arbeitsplatz
- Urlaub
- Arbeitszeiten
- Arbeitsunfall
- Alle weiteren arbeitsrechtlichen Fragestellungen
Alle Arten von Kündigungen, inklusive Abfindungsvereinbarungen
Wir vertreten und beraten Sie in allen Kündigungsbelangen, d. h. sowohl aus Arbeitgeber-, als auch aus Arbeitnehmerperspektive. Unsere langjährige Erfahrung im Umgang mit Arbeitnehmern und Arbeitgebern hilft uns, unsere Mandate erfolgreich abzuschließen.
Sollte Ihnen gekündigt worden sein, muss zügig gehandelt werden. Hier muss umgehend ein kurzfristiger Beratungstermin vereinbart werden, da ansonsten nach dem Kündigungsschutzgesetz der Fristablauf droht – die Kündigung könnte bei Untätigkeit innerhalb von 3 Wochen ab Zugang wirksam werden. Darum werden wir Sie im Kündigungsfall spontan direkt zeitnah und terminlich flexibel vollumfassend beraten, um fristwahrend Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erheben zu können.
Im Rahmen eines Kündigungsschutzstreits kommt es oftmals zu einer Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Hierbei finden wir sachgerechte Abfindungsvereinbarungen für unsere Mandantschaft, falls eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewünscht ist.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Im Krankheitsfall hat ein Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf Lohnfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Sollte es hierbei im Rahmen des Arbeitsverhältnisses zu Unstimmigkeiten kommen, können wir sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer umfassend rechtlich beraten und neben rein rechtlichem Rat auch wirtschaftliche und pragmatische Lösungen vorschlagen.
Aufhebungsverträge
Wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich einigen, ist es möglich, den Arbeitsvertrag durch einen Aufhebungsvertrag einvernehmlich und ohne Einhaltung von Kündigungsfristen o. Ä. zu beenden. Derartige Regelungen müssen wegen ihrer weitreichenden Folgen gut überlegt und ausdifferenziert sein. Um Kosten eines etwaigen Rechtsstreits zu vermeiden, können wir einen Aufhebungsvertrag für Sie entwerfen oder prüfen, sodass für alle Parteien die bestmögliche Lösung gefunden werden wird.
Arbeitszeugnisse
Oftmals kommt es vor, dass Arbeitnehmer mit ihrem Arbeitszeugnis unzufrieden sind. Wir kennen die mit einem schlechten oder inhaltlich unrichtigen Arbeitszeugnis verbundenen Fallstricke und können Sie hierzu vollumfänglich beraten.
Rechtliche Probleme, die durch das Corona-Virus und dessen Folgen bedingt sind
COVID-19 hat unsere Arbeitswelt massiv und nachhaltig verändert. Dies spiegelt sich auch rechtlich wider. Hier achten wir stets auf aktuelle Entwicklungen der Rechtsprechung, neuartige Methoden in der Praxis und die neuesten Gesetze. Egal, ob es um eine Impfpflicht am Arbeitsplatz geht, oder um andere COVID-19-bedingte arbeitsrechtliche Fragestellungen. Wir beraten Sie!
Abmahnungen
Sollte beim Arbeitgeber der Eindruck entstanden sein, der Arbeitnehmer habe sich falsch bzw. vertragswidrig verhalten, wird er den Arbeitnehmer abmahnen. Diese Abmahnung hat formalen Beanstandungscharakter und unterliegt zahlreichen gesetzlichen Regelungen. Hierbei muss der Arbeitgeber nicht nur auf eine ordnungsgemäße Form, sondern auch auf einen adäquaten Inhalt achten. Oftmals kann gegen eine unwirksame Abmahnung vorgegangen werden und gegebenenfalls auch eine Löschung der Abmahnung aus der Personalakte durchgesetzt werden.
Arbeitsverträge
Im Rahmen unserer Tätigkeit im Arbeitsrecht überprüfen und konzipieren wir selbstverständlich auch die Arbeitsverträge unserer Mandantschaft. Hierbei gilt es, die diversen für Laien oft unverständlichen Regelungen zu durchschauen und mögliche Schwachstellen auszumachen und entsprechend zu handeln. Gerade im Bereich der Arbeitsverträge gibt es gefestigte Rechtsprechung und Entwicklungen in der Praxis, die wir kennen und überprüfen können.
Lohn
Wenn der Arbeitgeber nicht den vereinbarten Lohn entrichtet, muss zügig gehandelt werden. Andernfalls drohen enorme wirtschaftliche Nachteile, die nicht hinzunehmen sind. Hierbei können wir mit Rat und Tat zur Seite stehen und zügig entsprechende Forderungen – gegebenenfalls gerichtlich – durchsetzen.
Mobbing am Arbeitsplatz
Es kommt immer wieder vor und ist für den Betroffenen mit weitreichenden Folgen und Einschränkungen verbunden: Mobbing am Arbeitsplatz. Im Rahmen unserer rechtsanwaltlichen Tätigkeit haben wir schon zahlreiche Mandanten diesbezüglich begleitet und konnten oft pragmatische Lösungen finden. Derartige Situationen können zu nachhaltigen psychischen und physischen Schäden führen, wodurch regelmäßig auch Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche bestehen. Hierzu beraten wir Sie diskret und persönlich, wobei wir die besonderen Voraussetzungen und das individuelle menschliche Schicksal, das sich hinter jedem Mobbingfall verbirgt, berücksichtigen.
Urlaub
Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz. Dieser gesetzlich festgelegte Urlaubsanspruch umfasst nach § 3 BUrlG mindestens 24 Werktage. Im Rahmen dieses Urlaubs wissen viele Arbeitnehmer etwa nicht, dass eine Krankheit den Urlaub unterbricht und die entsprechenden Krankheitstage den Urlaubsanspruch nicht beeinflussen. Außerdem besteht auch die Möglichkeit, den Resturlaub ins Folgejahr zu übernehmen, sofern betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Wir beraten Sie in allen Fragestellungen zum Thema Urlaub.
Arbeitszeiten
Die gesetzlichen Grenzen und die aktuelle Rechtsprechung sind uns auch auf dem Gebiet der Arbeitszeiten bekannt. Hierbei gilt es zahlreiche Voraussetzungen als Arbeitgeber zu erfüllen, damit nicht gegen arbeitsrechtliche Vorschriften verstoßen wird. Häufig haben Arbeitnehmer ausstehende Ansprüche auf Bezahlung wegen geleisteter Überstunden, von denen sie nichts wissen. Wir kennen die Fallkonstellationen und können Ihnen zügig und pragmatisch zur Durchsetzung Ihres Rechts verhelfen.
Arbeitsunfall
Unter einem Arbeitsunfall versteht man einen Unfall, der in Zusammenhang mit der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung steht. Sollten Sie im Rahmen ihres Berufs verunfallt sein, sollten Sie unbedingt einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.
Auch Wege von und zum Arbeitsplatz fallen etwa unter den Begriff des Arbeitsunfalls. Hierbei gilt es, mit der zuständigen Unfallversicherung alle Schadenspositionen abzurechnen, um Ihnen eine möglichst unkomplizierte Genesung und finanzielle Absicherung zu ermöglichen. Dazu gehören Arzt- und Reha-Kosten, aber auch möglicherweise Kosten einer Pflege oder eine Unfallrente. Bei einem Arbeitsunfall gilt es keine Zeit zu verlieren, denn als Betroffener hat man grundsätzlich die Pflicht, den Arbeitgeber umgehend zu kontaktieren und den Vorfall zu schildern.
Wir beraten Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten nach einem Arbeitsunfall. Hierbei übernehmen wir die vollständige Kommunikation mit ihrem Arbeitgeber oder auch der Unfallversicherung bzw. Berufsgenossenschaft und setzen Ihre Interessen durch, damit Sie sich auf das konzentrieren können, was zählt: Ihre Gesundheit!
Alle weiteren arbeitsrechtlichen Fragestellungen
Das Arbeitsrecht ist komplex, vielschichtig und umfangreich und orientiert sich stets an den wirtschaftlichen und sozialen Voraussetzungen seiner Zeit. Die aktuellsten Entwicklungen von Rechtsprechung und Gesetzgebung sind uns bekannt, sodass wir gerne auch in allen weiteren arbeitsrechtlichen Fragestellungen beraten.
Im gesamten Arbeitsrecht muss regelmäßig zügig reagiert werden – zögern Sie daher nicht uns zu kontaktieren und einen Erstberatungstermin zu vereinbaren!